Kann ein Pfarrer eine Bestattung verweigern?

Rudi André Seidel
Geschlossenes Friedhofstor
Getty Images/iStockphoto/emson

Guten Tag,

mir brennt eine Frage auf der Seele. Darf ein Pfarrer der evangelischen Kirche einem Mitglied einer Freikirche die Beerdigung auf dem Dorffriedhof verweigern?

Von der Aussage „Der Friedhofsboden gehört der evangelischen Kirche und da kommt niemand drauf, der nicht von uns getauft wurde, musst halt zu uns konvertieren“ war ich schockiert. Die Person ist Mitglied der evangelisch-methodistischen Kirche, einer der größten Freikirchen in Deutschland. Wir arbeiten als EmK und Evangelische Kirche gemeinsam in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) zusammen, erkennen unsere Taufe gegenseitig an, egal ob als Kind oder Erwachsener getauft. Der einzige Unterschied ist, dass die Taufe in der evangelischen Kirche gleichzeitig die Aufnahme als Mitglied in die Kirche ist und Kirchensteuer entrichtet werden muss, bei uns in der EmK werden wir als Kind getauft und entrichten freiwillige Beiträge. Der Glaube an Jesus Christus und den allmächtigen Gott ist gleich. Deshalb finde ich die Aussage des Pfarrers sehr erschreckend.

Nach dem Motto - du kommst da nicht rein, gehört uns - da ist nichts zu machen. Der Mensch glaubte an Gott, hätte auch alle Gebühren und Pflege der Grabstätte gezahlt. Durfte nicht in dem Ort beerdigt werden, in dem er gelebt hat. Wurde in der nächst größeren Stadt auf dem öffentlichen Friedhof beerdigt. Es ist schon mehrere Jahre her und es beschäftigt mich heute noch.

Was wird mit mir, wird es mir genauso gehen? Diese Einstellung des Pfarrers ist mir unverständlich. Wäre es ein Atheist gewesen, hätte ich es vielleicht verstanden. Wie gesagt, es beschäftigt mich schon mehrere Jahre. Ich würde mich über eine Antwort oder Stellungnahme von der evangelischen Kirche freuen.

Ich wünsche einen gesegneten Tag!

Lieber Herr Seidel,

ich kann Ihr Unverständnis und auch ihren Unmut durchaus nachvollziehen. Vom rein geschwisterlichen Standpunkt aus, sollte es keine Gründe geben, warum auf einem evangelischen Friedhof niemand beerdigt werden darf, der nicht zu dieser Kirche gehört. Aber lassen Sie mich zunächst Folgendes feststellen:

Sie fragen, ob der Pfarrer das Recht dazu hat, eine solche Bestattung zu verweigern. Die Rechtslage hierzu ist in den verschiedenen Landeskirchen unterschiedlich geregelt. Es kann durchaus sein, dass es in Ihrer Landeskirche rechtlich möglich ist, ausschließlich die eigenen Mitglieder auf den eigenen Friedhöfen zu beerdigen. Das bestimmt die Kirche als Trägerin des Friedhofes.

In der Nordkirche zum Beispiel lautet die Bestimmung so:

3 Bestimmung des Friedhofs
3.1
Der kirchliche Friedhof ist zur Bestattung der verstorbenen Gemeindeglieder bestimmt sowie aller Personen, die bei ihrem Tod im Bereich des Friedhofsträgers gelebt haben oder ein Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte besaßen.

3.2
Ferner können bestattet werden:

  1. Glieder anderer evangelischer Kirchengemeinden und
  2. Angehörige anderer christlicher Religionsgemeinschaften, die am Ort keinen eigenen Friedhof besitzen.

3.3
Ausnahmen von Nummer 3.1 und 3.2 bedürfen der Entscheidung des Friedhofsträgers. (Verwaltungsvorschrift für Friedhöfe in kirchlicher Trägerschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland)

Sie sehen, in dieser Landeskirche dürfte man die Bestattung nicht verweigern, weil es am Ort keine Alternative für den Verstorbenen gab. Das kann in Ihrer Gegend anders geregelt sein.

Interessant ist aber auch der Punkt 3.3. Hier wird in der Nordkirche die Tür selbst für Nichtgetaufte Menschen einen Spalt breit geöffnet. Es darf Ausnahmen geben. Allerdings muss dann der Friedhofsträger, also die Kirchengemeinde vor Ort zustimmen.

Ich könnte mir vorstellen, dass es in der Landeskirche, auf deren Gebiet Sie leben, ebenfalls Möglichkeiten einer Ausnahme gibt, die man dann diskutieren kann. Vielleicht lohnt es sich, noch einmal nachzufragen, denn schließlich wollen Sie selbst ja auch gern dort bestattet werden. Vorher sollten Sie allerdings noch einmal in dem entsprechenden Kirchenrecht der Landeskirche nachschauen, auf deren Grund der Friedhof liegt.

Ich kenne die Gründe nicht, die der Kollege hatte. Sie können finanziell oder organisatorisch sein oder auch vom Glauben her begründet. Letzteres halte ich allerdings eher für unwahrscheinlich. Wie Sie richtig schreiben: Die Landeskirchen verstehen die Methodistischen durchaus als Geschwister.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Gespräch, wenn Sie das suchen möchten.

Herzliche Grüße!

Frank Muchlinsky

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