Patenschaft rückgängig machen?

A.
Babyfüße
Foto: CasarsaGuru/iStockphoto/Getty Images
Mother and Father´s Hand Holding Baby´s Legs

Hallo Fr. Heu!
Ich bin ehrlich gesagt zur Zeit ziemlich traurig und innerlich zerrissen. Ich bin alleinerziehende Mama einer fast 3 Jährigen süßen Maus - wir sind ein Dream Team.
Meine beiden Schwestern haben damals die Patenschaft für meine Tochter übernommen. Inzwischen wird aber nur noch schlecht über mich gesprochen - egal ob als Mensch oder Mutter - und Aussagen über meine Tochter, wie z.b. ich hätte sie lieber abtreiben lassen sollen.
Ich bin dabei, mit meinen Schwestern ab zu schließen und möchte sie deswegen gerne als Paten streichen lassen. Geht das so einfach? Also nur mal rein prinzipiell. Unseren Pfarrer im Ort möchte ich nicht gleich fragen, er ist sehr dafür, Konflikte zu lösen - was ja eigentlich gut wäre, aber mit jemandem ein Problem lösen, der mir und meinem Kind den Tod wünscht - aber nein danke.

Mit freundlichen Grüßen

Liebe A.,

vielen Dank für Ihre sehr persönliche Frage. Ich kann mir sehr gut vorstellen, wie Sie diese Problematik momentan beschäftigen muss. Das ist wirklich keine angenehme Situation, die Ihrer Schilderung zufolge auch nicht mehr zu lösen zu sein scheint.

Ich kann Ihre Frage nach der prinzipiellen Rückgängig-Machung der Patenschaft allerdings nicht umfassend beantworten, da das von Landeskirche zu Landeskirche verschieden geregelt ist. Das kann also, wenn Sie in Hamburg leben, kirchenrechtlich ganz anders sein, als wenn Sie in Baden-Württemberg leben. Ich möchte aber gern eine Schrift, die die EKD zur Taufe veröffentlich hat, zitieren, in der es heißt:

 

„Wenn es dann jedoch zu einem Streit oder einer  Entfremdung  zwischen  Eltern  und  Paten  kommt,  wird  aus dieser Erwartung schnell die Befürchtung, die Paten könnten aus ihrem Amt ein Sorgerecht ableiten. Pflichten oder Rechte in dieser Hinsicht sind jedoch nicht mit dem Patenamt verbunden. Für eine nachträgliche Ablehnung, einen späteren Austausch oder gar eine urkundliche Tilgung der ursprünglichen Paten gibt es zwar unterschiedliche Regelungen in den Gliedkirchen, aber in der Regel bleibt der urkundliche Bestand unangetastet. Er dokumentiert nämlich, wer  bei  der  nicht  wiederholbaren  Taufe  das  Patenamt  übernommen  hat  und  also  im  kirchenrechtlichen  Sinne  Zeuge  der  Taufe gewesen ist.“ (S. 48)

Ausführlicheres finden Sie online unter: https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/TaufeEKD.pdf

 

Dem stimme ich voll und ganz zu. Als Patin oder Pate ist man natürlich für das (v.a. theologische und spirituelle) Wohlergehen des Täuflings zuständig, aber man ist auch Zeuge des Sakraments der Taufe. Würden Sie jetzt eine solche Patenschaft, die ja damit ebenso Zeugenschaft ist, streichen lassen, dann würde Ihrem Kind sowohl die (theologische und spirituelle) Begleitung, abgesehen von Ihnen, fehlen und auch die Zeugenschaft. Natürlich hat das vor allem symbolische Bedeutung und Sie werden sicher zahlreiche Fotos von der Taufe haben, die den Akt belegen. Trotzdem fehlt das, was die Taufe als Sakrament so besonders macht. Das, was man nicht auf Bildern, nicht in Erzählungen und auch nicht in Videos festhalten und wiedergeben kann. Ich bezeichne das als den Geist Gottes, der im Taufgottesdienst anwesend ist und durch den Täufling und die Anwesenden, also auch die Paten,  hinausgetragen wird in die Welt.

Wie bereits gesagt, verstehe ich Sie sehr gut, wenn Sie schreiben, dass niemand, der Ihrem Kind und Ihnen den Tod an den Hals wünscht, die Patenschaft für Ihr Kind haben soll. Ich möchte Sie aber trotzdem noch einmal darauf hinweisen, dass zwar nichts von der Gültigkeit der Taufe verloren gehen würde, wenn Sie die Patenschaft, sofern landeskirchlich möglich, rückgängig machen lassen, aber trotzdem geht ein Stück, ein elementarer Bestandteil der religiösen Identität Ihres Kindes verloren. Wissen Sie, ob sich die Paten Ihrer Bedeutung bewusst sind? Sicher haben Sie vor der Taufe intensiv darüber gesprochen, oder? Vielleicht lohnt es sich das noch einmal aufzufrischen und zurück ins Gedächtnis zu rufen?

Die letztliche Entscheidung sollten Sie jedoch tatsächlich mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin vor Ort (auf der Grundlage des regional gültigen Kirchenrechts) abklären. Deshalb empfehle ich Ihnen, insbesondere weil Sie ja schreiben, dass er an der Lösung von Konflikten interessiert ist, vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit ihm und allen beteiligten Konfliktparteien. Ihr Pfarrer sollte der Mediator sein, der den Konflikt mit Ihnen allen bespricht und vielleicht finden Sie ja doch eine Lösung. Wenn Ihnen diese Situation nicht möglich ist, dann, fürchte ich, müssten Sie trotzdem mit ihm sprechen, denn er ist, wie bereits angekündigt, kirchenrechtlich gesehen ihr erster Anlaufpunkt, um die Patenschaft ggf. zu streichen.

Darüber hinaus können Sie es über den Info-Service der EKD versuchen. Sie finden ihn unter folgendem Link: https://www.ekd.de/Info-Service-14541.htm Allerdings fürchte ich, dass man Sie dort ebenfalls an Ihren Pfarrer vor Ort verweisen wird.

 

Ich hoffe das beantwortet Ihre Frage, in allgemeiner Art und Weise zumindest, und entmutigt Sie nicht. Starten Sie doch, im Rahmen der Patenschaft Ihres Kindes, noch einen letzten Versuch zur Schlichtung.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg für ein Gespräch.

Pia Heu

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