Hallo,
ich möchte sehr gerne in einer evangelischen Einrichtung anfangen zu arbeiten, alles ist toll verlaufen. Habe mich auch sehr auf die Stelle gefreut. Nun stehe ich bor einem Problem. Ich wurde in Russland getauft und da ist es nicht üblich, dass man eine „Bestätigung“ dafür bekommt. Hier in Deutschland habe ich nur wenige male eine Kirche besucht. Zum Teil auch wegen der Pubertät, man wusste zum Teil nicht wohin mit sich. Nun ja, die Einrichtung möchte nun einen Nachweis über die Kirchenmitgliedschaft. Leider habe ich keine Unterlagen diesbezüglich. Steuern zahle ich an die evangelische Kirche, steht aber auch nur in der Lohnsteuerkarte. Könnten Sie mir da helfen, gibt es da Anlaufstellen wohin ich gehen kann. Oder muss ich neu getauft werden? Ich würde so ungerne die Stelle wieder verlieren. Falls es wichtig ist, ich wohne jetzt in Hamburg.
Vielen Dank im Voraus
Hallo Katja,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich freue mich, dass Sie eine Arbeit gefunden haben, die Sie gerne aufnehmen möchten, wie Sie schreiben.
Zunächst einmal: Die Gültigkeit einer Taufe geht nie verloren, sodass Sie auch nicht neu getauft werden müssen. Wenn Sie aber Kirchensteuer an die ev. Kirche bezahlen, vermute ich, dass Sie auch Mitglied einer evangelischen Kirche sind. Unter folgendem Link können Sie herausfinden, welcher Gemeinde Sie angehören. Anschließend wenden Sie sich am besten an Ihr zuständiges Gemeindebüro vor Ort, wo Sie einen Nachweis über die Kirchenmitgliedschaft erhalten.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg beim Start in den neuen Job!
Detlef Schneider