Darf ein Pfarrer die Trauung auswärtiger Gemeindeglieder ablehnen?

M.B.
Trauung in der Kirche
© Peter Cade/Getty Images

Sehr geehrter Herr Muchlinsky,
es geschieht in letzter Zeit häufiger, dass Paare aus einer anderen Kirchengemeinde sich unserer Kirche als Trauort und mich als Traupfarrer aussuchen. Bisher habe ich dem meistens zugestimmt, wenn eine erkennbare Bindung an meine Kirchengemeinde bestanden hat (Eltern wohnen hier, ein Partner wurde hier konfirmiert o.ä.). Nun ist in unserer Region ein Pfarrer in den Ruhestand gegangen und die Stelle wird nicht wieder besetzt. Es stellt sich also die Frage nach Einsparpotential und Entlastung der Pfarrenden. Die Idee unseres Presbyteriums ist es, auswärtige Trauungen nicht mehr durchzuführen, weil damit zu viel Zeit für Nicht-Gemeindeglieder eingesetzt wird. Die Kirche kann zur Verfügung gestellt werden, aber der Pfarrer muss mitgebracht werden! - Ist ein solches Vorgehen erlaubt oder darf ich generell keine Trauung ablehnen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
M.B.

Lieber Kollege B.,

zunächst einmal kann ich gut verstehen, dass Sie und Ihre Gemeinde nicht die Arbeit machen möchten, die eigentlich andere tun sollten – zumal, wenn Sie angesichts von Arbeitsverdichtung ohnehin immer mehr zu tun haben.

Sie gehören zur Westfälischen Landeskirche. Das ist wichtig für eine definitive Antwort auf Ihre Frage. Das Kirchenrecht Ihrer Landeskirche sagt recht deutlich: "Zuständig für die Trauung ist die Pfarrerin oder der Pfarrer des Pfarrbezirks, zu dem einer der Ehepartner gehört." (Kirchengesetz über die Ordnung der Trauung in der Evangelischen Kirche von Westfalen. Vom 4. November 1993, II.3.) Also ist rechtlich gesehen nicht Ihre Gemeinde in der Pflicht, die Trauung durchzuführen. Auch ein Telefonat mit dem Landeskirchenamt in Bielefeld hat bestätigt, dass Ihre Gemeinde rechtlich nicht verpflichtet ist, Trauungen von Paaren durchzuführen, bei denen kein Teil Ihrem Pfarrbezirk angehört.

Ich habe auch schon aus anderen Gemeinden anderer Landeskirchen ähnliche Regelungen gehört, wie sie Ihnen und Ihrem Presbyterium vorschweben. Wenn Ihre Gemeinde den grundsätzlichen Beschluss fasst, dass "auswärtige" Paare ihren eigenen Pfarrer, beziehungsweise ihre eigene Pfarrerin, mitbringen müssen, sollten Sie das in jedem Fall Ihrem Kirchenkreis mitteilen. Auch eine Mitteilung an das Landeskirchenamt kann nicht schaden, damit bei eventuellen Nachfragen alle informiert sind. Die Situation Ihrer Gemeinde ist sicherlich kein Einzelfall, und vielleicht führt Ihre Entscheidung ja auch dazu, dass hierzu eine generelle Regelung gefunden wird.

Herzliche Grüße aus Frankfurt!

Frank Muchlinsky

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