Patenschaft bei Konfessionswechsel oder Austritt des Patenkinds

Claudia Schlageter
Patenschaft bei Konfessionswechsel oder Austritt des Patenkinds
© pixdeluxe/istockphoto/Getty Images

Guten Tag,
es wird viel geschrieben was folgt wenn ein Pate aus der Kirche austritt.
Was ist aber in unserem Fall, wenn wir katholisch waren und nun zum evangelischen Glauben übergetreten sind mit dem ursprünglichen Patenamt der katholischen Kirche?
Eines unserer Kinder ist ausgetreten und nicht in die evangelische Kirche eingetreten, wie verhält es sich mit diesem ursprünglichen Patenamt?
Bzw. sind unsere Kinder noch Patenkinder oder ist dies durch Austritt und oder Wechsel in die evangelische Kirche beendet?

Weitere Frage. In der evangelischen Kirche endet das Patenamt mit der Konfirmation, was aber wenn das Kind nicht konfirmiert wird, wann endet es dann?

Freue mich über Ihre Antworten.

Liebe Familie Schlageter,

zuerst einmal: Toll, wie ernst Sie Ihre Verantwortung als Paten nehmen und ihr gerecht werden wollen. Um Ihre Frage zu beantworten, musste ich tatsächlich auch erst einmal ins Kirchenrecht schauen und einen katholischen Kollegen zum Patenverständnis befragen. Ich werde Ihre Frage auf zwei Ebenen beantworten: Zum einen auf kirchenrechtlicher, zum anderen auf inhaltlicher Ebene.

Kirchenrechtlich sind im Kanonischen Recht der katholischen Recht nur die Bedingungen für das Patenamt zum Zeitpunkt der Taufe festgelegt. Nach CIC §74 muss der Pate älter als 16, Mitglied der katholischen Kirche und gefirmt sein, d.h. das Sakrament der Eucharistie empfangen haben. Das kanonische Recht regelt darüber hinaus nicht, was passiert, wenn ein Pate aus der Kirche austritt. Das hängt damit zusammen, dass nach katholischem Verständnis ein Austritt aus der Kirche nicht möglich ist. In Deutschland gibt es zwar den Kirchenaustritt aus der katholischen Kirche, aber nur, weil es hier eben die Verknüpfung mit der Kirchensteuer gibt. Außerhalb von Deutschland ist man schlichtweg lebenslang Mitglied der katholischen Kirche. Das Patenamt als einmal übernommene Verpflichtung kann zudem nicht zurückgenommen werden. Wer einmal Pate ist, bleibt Pate. Gleichzeitig ist es aber auf jeden Fall nicht mehr möglich, bei der Firmung als Firmpatin erneut zur Verfügung zu stehen. Hier werden erneut die Voraussetzungen geprüft – Mitglied der katholischen Kirche und gefirmt – und, jetzt wird es ein bisschen paradox – da Sie nicht mehr Mitglied der katholischen Kirche sind (obwohl ein Austritt ja eigentlich nicht möglich ist) können Sie nicht Firmpatin werden.

Nun noch kurz zur Frage der Befristung des Patenamts. In der evangelischen Kirche ist das Patenamt formal bis zur Konfirmation befristet. Ich kenne aber viele Beispiele, wo das besondere Verhältnis zwischen Paten und Patenkind auch darüber hinaus bestehen bleibt. In der katholischen Kirche endet das Patenamt formal nicht. Zur Firmung kann der Firmling sich aber noch einmal für Paten entscheiden. Oft sind das seine Taufpaten.

Nun ist es aber noch wichtig einen Blick auf den Inhalt des Patenamts zu werfen. Im kanonischen Recht ist es Aufgabe der Paten die Getauften zu unterstützen „ein der Taufe entsprechendes christliches Leben zu führen und die damit verbundenen Pflichten getreu zu erfüllen.“ Natürlich ist im kanonischen Recht dabei bei christlichem Leben an ein Leben in der katholischen Kirche gedacht. Ich würde sagen, dass Sie Ihrem Versprechen aber auch in der evangelischen Kirche gerecht werden können. Denn christliches Leben ist nach evangelischem Verständnis nicht nur in der katholischen Kirche möglich. Und das evangelische Patenverständnis ist sogar recht ähnlich: Die Paten stehen als Zeugen bei der Taufe zur Verfügung und versprechen sich um die christliche Erziehung des Kindes zu kümmern. Sie können also Ihr Patenamt gut auch nach dem Wechsel in die evangelische Kirche wahrnehmen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie Ihr Patenkind in aller Offenheit begleiten können und dabei helfen, selbst herauszufinden, in welcher Glaubensgemeinschaft es sich wohl fühlt. Dabei müssen Sie nicht verschweigen, dass Sie selbst aus der katholischen Kirche ausgetreten sind, sondern können im Gegenteil offen benennen, was Sie dazu bewegt hat. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Sie auch anerkennen, wenn sich Ihr Patenkind in der katholischen Kirche wohlfühlt. Denn: Gott ist es vermutlich ziemlich egal, zu welcher Kirche man dazugehört. Er freut sich, wenn Menschen Freude daran haben mit ihm unterwegs zu sein. Wenn Sie versuchen diese Freude weiterzugeben, werden Sie ihrem Patenamt auf jeden Fall gerecht.

Herzliche Grüße

Felix Weise

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