Sehr geehrter Herr Muchlinsky, meine Familie und ich haben uns diesen Sommer taufen lassen. Es war unser Wunsch und wir sind sehr glücklich über diese Entscheidung. Unsere Tochter wurde zuerst getauft und hat einen Taufpaten. Wir wurden ca. 1 Monat später getauft. Die Pastorin teilte mir mit das die Schulleiterin der Evangelischen Grundschule meiner Tochter, unsere Taufzeugin sein möchte. Obwohl wir diese Dame nur flüchtig kennen haben wir uns sehr über diese Geste gefreut. Wir sind alle Mitglied einer Gemeinde. Nun meine Frage, besteht eine Emotionale Verbundenheit oder eine geistige Verbindung auch zum Taufzeugen? Könnten wir sie auch bei Fragen ansprechen? Oder war das nur eine Geste von ihr? Bei einem Paten ist das ja klar. Sollte der Taufzeuge auch eine geistige Verbundenheit zum getauften haben? Vielen Dank für Ihre Hilfe und Gotten Segen mit freundlichen Grüßen. Fam. Müller
Liebe Familie Müller.
da Pastor Muchlinsky in Urlaub ist, werde ich Ihre Frage beantworten.
Sehr schön, dass diese Schulleiterin Ihnen gesagt hat, dass sie bei Ihrer Taufe Ihre Zeugin sein möchte. Das ist wirklich eine ganz schöne Geste. Es rüht mich, wenn ich davon lese.
Ich kann mir vorstellen, dass diese Frau sich sehr freuen würde, von Ihnen angesprochen zu werden. Wir in der Kirche verstehen uns ja als Gemeinschaft der Getauften und es ist deshalb schön, wenn wir geistlich auch im Gespräch sind und im Austausch über unser Glaubensleben.
Offiziell gibt es meines Wissens keine "Rechten und Pflichten" bei der Zeugenschaft bei einer Taufe. Aber es ist von unserem christlichen Gemeinschaftsgedanken her einfach klar, dass wir als Brüder und Schwestern füreinander da sind in der Gemeinde und miteinander auf dem Weg sind.
Ich denke wirklich sehr, dass Ihre Taufzeugin sich Ihnen geistlich sehr verbunden fühlt - da Sie bei Ihrer Taufe dabei war. Bestimmt freut sie sich sehr, wenn Sie sie ansprechen.
Gottes Segen für Sie, Ihren Glauben, Ihr Gemeindeleben, - Ihr gemeinsames Leben in der Gemeinde.
Herzlich, Ihre Sabine Löw