Seit wann gibt es ökumenische Trauungen?

Marianne Kallweit

Seit wann gibt es in Bayern und Baden-Württemberg ökumenische Trauungen ? Mir wurde gesagt, das eine Trauung zwischen Katholiken und evangelisch Gläubigen nach 1945 nicht möglich war

Liebe Frau Kallweit,

es gibt bis heute keine ökumenische Trauung. Es gibt entweder eine evangelische Trauung, bei der ein katholischer Priester mitwirkt, oder es ist eine katholische Trauung, bei der ein/e evangelische/r Pfarrer/in mitwirkt. Dies nennt man dann landläufig "ökumenisch" -  aber die Trauung ist immer entweder katholisch oder evangelisch - auch wenn Geistliche beider Konfessionen beteiligt sind.

Es gibt deshalb keine "ökumenischen Trauungen", weil das Eheverständnis beider Kirchen sich unterscheiden.

Es gibt ein Formular „Gemeinsame Feier der Kirchlichen Trauung“ seit 1997. Es müsste für Bayern und Baden-Württemberg identisch sein, weil der Vertrag seinerzeit zwischen EKD und Deutscher Bischofskonferenz geschlossen wurde. Die Trauordnung von 1957 (ABl 38, 357, hier S. 361) sah noch vor, dass eine evangelische Trauung möglich ist, wenn beide Ehegatten auf einem Formular unterschreiben, dass sie eventuelle Kinder evangelisch erziehen, sonst nicht, da war aber nicht von der Beteiligung eines Priesters die Rede. Katholischerweise müsste, das weiß ich aber nicht genau, die Möglichkeit als katholische/r Christ/in die Ehe durch eine evanglische Trauung einzugehen 1983 durch can. 85 bzw. 1124ff durch die Dispens von der Formpflicht geschaffen worden sein. Die Bedingung der Möglichkeit einer solchen „Mischehe“ müsste eigentlich durch das Motu proprio „Matrimonium mixtum“ aus 1970 geschaffen worden sein, das sieht allerdings noch vor, dass ausnahmslos eine katholische Ehe nach der kanonischen Form geschlossen wird und weist ausdrücklich darauf hin:

„Aus diesen Gründen rät die Kirche im Bewusstsein ihrer Verantwortung von Mischehen ab. Es muss ihr ja daran liegen, dass die katholischen Gläubigen in ihrer Ehe zur vollkommenen Übereinstimmung im Denken und Fühlen und zu einer vollen Lebensgemeinschaft gelangen.“ Das wurde dann im Herbst 1970 von der Deutschen Bischofskonferenz in Rechtsform gegossen. Aus dieser wiederum wurden dann zwei Ordnungen erarbeitet, eine katholische und eine evangelische, aber eben keine „gemeinsame“.

 

Mit herzlichen Grüßen,

Ihre Sabine Löw

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