Lieber Herr Muchlinsky, mich hat heute eine Familie besucht. Vater (katholisch), Mutter (konfessionslos), Sohn (11 Jahre, katholisch getauft). Die Eltern möchten, dass das Kind evangelisch wird. Das Kind will es auch. Nun wollen die Eltern von mir wissen, was zu tun ist. Ich bin Pfarrerin einer evangelisch-lutherischen Kirchgemeinde in Sachsen. Können Sie mir / uns Auskunft geben? Viele Grüße S. A.
Liebe Frau A.,
Es ist so, dass bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, mit dem Menschen uneingeschränkt religionsmündig werden, die Eltern in Glaubensdingen für ihre Kinder entscheiden und somit auch stellvertretend für das Kind den Konfessionswechsel vornehmen müssten. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind zu dem Thema angehört werden. Da sowohl die Eltern als auch der Sohn dem Konfessionswechsel zustimmen, sind die staatsrechtlichen Auflagen von Ihrer Seite erfüllt und der Konfessionswechsel kann wie bei Erwachsenen beantragt und mit Unterschrift der Eltern als Erziehungsberechtigte abgewickelt werden.
Allerdings wird in den Landeskirchen wohl unterschiedlich gehandhabt, wie mit Kindern umgegangen wird, die "alleine" evangelisch werden möchten, also ohne dass ihre Eltern auch in der Evangelischen Kirche sind. Dafür müssten Sie sich an das Landeskirchenamt Ihrer Landeskirche bzw. den zuständigen Oberlandeskirchenrat werden.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Lisa Menzel