Christoph Verbeet
Sehr geehrter Herr Muchlinsky,
am kommenden Sonntag darf ich Taufpate des Kindes meines ehemaligen Auszubildenden sein. Das erfüllt mich mit großer Dankbarkeit und Stolz.
Ich bin Mitglied der katholischen Kirche. Muss ich irgendwelche Formalitäten im Vorfeld beachten?
Lieber Herr Verbeet,
wenn die Gemeinde, in der Ihr zukünftiges Patenkind getauft wird, einverstanden ist, dass Sie als Katholik Pate sein dürfen, müssen sich in Ihrer eigenen Kirchengemeinde einen Patenschein abholen. Hoffentlich reicht die Zeit noch aus. Fragen Sie zunächst bei Ihrem ehemaligen Auszubildenden nach, ob er weiß, was seine Kirchengemeinde hier für konkrete regeln hat.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Muchlinsky