Eheschließung von Geschiedenen

willmann

Mein Mann und ich waren beide schon einmal verheiratet sind geschieden.
Wir haben 2007 standesamtlich geheiratet und wollen jetzt nochmal die kirchliche Trauung nachholen. Geht das? Wir sind beide evangelisch.

Liebe Frau Willmann,

wie schön, dass Sie und ihr Ehemann sich eine evangelische Trauung wünschen, herzlichen Glückwunsch!

Die Kirche wünscht sich von evangelischen Christinnen und Christen sogar, dass sie sich das Ja zueinander auch vor Gott und vor der christlichen Gemeinde zusprechen und ihren Ehebund unter Gottes Segen stellen. Die Voraussetzung hierzu ist die bürgerliche Ehe, die sie mit ihrem Mann ja bereits eingegangen sind. Dass ihre Eheschließung auf dem Standesamt nun schon einige Jahre zurückliegt, stellt keinen Hinderungsgrund für die kirchliche Trauung dar. Sie können die kirchliche Trauung immer noch „nachholen“. Auch Partner, die schon einmal verheiratet waren, werden in der Regel von evangelischen Pfarrern getraut.

So können Sie vorgehen: wenden sie sich mit ihrem Wunsch evangelisch getraut zu werden an den Pfarrer oder die Pfarrerin ihrer Kirchengemeinde. Im Gespräch können Sie dann das weitere Vorgehen absprechen und ihre Trauung im Gemeindebüro anmelden. In einem Traugespräch werden sie neben den organisatorischen Absprachen sicher auch danach gefragt, warum sie sich eine kirchliche Feier wünschen und was ihnen in ihrer Ehe wichtig ist. In einigen Landeskirchen bedarf es im Falle einer Trauung Geschiedener einer „seelsorgerlichen Begründung“ durch den für die Trauung angefragten Pfarrer. Das liegt daran, dass man in einer Ehe nach christlichem Verständnis ein Leben lang für den Ehepartner Verantwortung übernimmt. Diese Fragen können sie ganz persönlich im Traugespräch mit ihrem Pfarrer oder ihrer Pfarrerin besprechen.

Ich wünsch Ihnen für ihren gemeinsamen Lebensweg alles Gute und grüße Sie herzlich,

Maike Weiß

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