Kann ich nach dem Austritt am Abendmahl teilnehmen?

O. Schwerin

Hallo Frau Klee,

ich bin getauft, aber seit einigen Jahren nicht mehr in der Kirche.
Meine Tochter wird nun konfirmiert und wir sind zum Abendmahl eingeladen.
Darf ich daran teilnehmen, auch wenn ich nicht mehr in der Kirche bin?

Liebe Familie S.!

Was für ein schöner Anlass, die Konfirmation Ihrer Tochter steht bald bevor! In vielen Kirchengemeinden wird diese Konfirmation mit der Feier des Abendmahls verbunden - manchmal ist das sogar das erste Abendmahl, welches Konfirmandinnen und Konfirmanden in der Gemeinde feiern. Ein wichtiger Augenblick!

Ich kann verstehen, dass Sie als Familie daran teilnehmen möchten. Sie möchten selbst Teil der Mahlgemeinschaft sein. Christus selbst ist es, der zum Abendmahl einlädt. Deswegen sind nach evangelischem Abendmahlsverständnis alle eingeladen, die getauft wurden. Das gilt von evangelischer Seite auch für Christ*innen einer anderen Konfession. Als Sakrament ist das Abendmahl ein Geschenk an uns: Wir müssen nichts dafür tun, um dieses Geschenk zu empfangen. In einer Orientierungshilfe der EKD im Jahr 2003 wird noch einmal betont, dass das Abendmahl allen Getauften gilt.

Wie das mit der Kirchenmitgliedschaft ist, entscheidet jedoch jede Landeskirche und jede Kirchengemeinde für sich. Insbesondere gilt für die Kirchengemeinden lutherischen Bekenntnisses (VELKD), dass die Kirchenmitgliedschaft für das Abendmahl vorausgesetzt wird. In reformierten und unierten Kirchen wird das oft anders gehandhabt. Daher kann es ratsam sein, sich einmal vor Ort zu erkundigen, wie bei Ihnen die konkrete Praxis ist.

Beste Grüße und eine wundervolle Feier,

Johanna Klee

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