Hallo,
ich bin 1995 aus der evangelischen Kirche ausgetreten und lebe in Niedernhausen. Nun meine Frage, da ich meinen Taufschein nicht besitze und es recht schwierig ist, benötige ich den unbedingt? An wen genau muss ich mich wenden und was genau an Unterlagen muss ich reichen? Den damaligen Austrittsbescheid? Die weitere Frage, wie schnell kann ich in die Kirche eintreten?
Herzliche Grüße
Guten Tag,
wie schön, dass Sie sich entschlossen haben wieder Mitglied der evangelischen Kirche zu werden. Der Wiedereintritt ist recht unproblematisch. Sie können sich dazu entweder an die Kirchengemeinde wenden, in der sie Mitglied werden wollen, oder aber an eine der Wiedereintrittsstellen, die es meistens in größeren Städten gibt. Wenn ich richtig recherchiert habe, ist die nächste Wiedereintrittsstelle von Ihrem Wohnort aus in Wiesbaden:
KirchenFenster Schwalbe 6
Schwalbacher Straße 6
65185 Wiesbaden
Über weitere Orte für solche Wiedereintrittsstellen oder anderes können Sie sich unter folgender Kontaktnummer informieren:
Service-Nummer Kircheneintritt
0800 8138138 (kostenlos, auch vom Mobiltelefon)
Montag 11.00 - 17.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 18.00 Uhr
Wenn Sie es etwas näher haben wollen, gibt es, wie gesagt, ganz einfach die Möglichkeit, ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer vor Ort anzusprechen und um einen Termin zu bitten. Das sind natürlich Termine, die meine Kollegen und mich ganz besonders freuen. Wenn Sie ihre Taufurkunde nicht mehr haben, wird die Kollegin oder der Kollege vor Ort Sie sicher gern unterstützen. Es gibt recht unkompliziert die Möglichkeit, die Taufe durch einen Blick in die Kirchenbücher in Ihrer Taufgemeinde bestätigen zu lassen. Wenn Sie noch die Bescheinigung über Ihren damaligen Austritt haben, bringen sie diese gern mit. Falls nicht, wird sich auch da ein Weg miteinander finden lassen. Nach dem Termin und ihrer Unterschrift ist der Kircheneintritt im Grunde bereits vollzogen. Das geht also recht schnell.
Vielleicht wünschen Sie sich, dass sie in den Fürbitten ihres Gemeindegottesdienstes erwähnt werden oder es wäre ihnen wichtig diesen Wiedereintritt mit einem kleinen Ritual zu begleiten. Falls dem so ist, fragen sie bei dem Pfarrer oder der Pfarrerin einfach an und er oder sie wird dann etwas passendes mit Ihnen überlegen. Wenn Sie so etwas nicht wünschen, ist der Wiedereintritt nach Gespräch und Unterschrift vollzogen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen bei Ihrer Frage.
Herzlich
Katharina Scholl