Sehr geehrte Frau Mährle,
vielen Dank für Ihre Frage an unser Fragen-Team. Die Antwort ist ganz einfach, wenn Sie als Prädikantin eine Taufe vollziehen, dann gilt die Taufagende Ihrer Landeskirche.
Die neue Taufagende, die in der EKD zur Erprobung freigegeben ist, gibt eine Antwort auf Ihre Frage: "Das „im Namen“ gibt in Luthers Sprachsinn genauer wieder, was in der Taufe geschieht: Übereignung, sakramentale Verwandlung, Gnadenhandeln Gottes und Stellvertretung. Die Taufformel in dieser Agende lautet daher weiterhin: „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Für reformiert geprägte Gemeinden im Bereich der UEK ist jedoch auch die dort schon immer herkömmliche Fassung „auf den Namen“ möglich." (Seite 25)
Im Taufbefehl (Matthäus 28,18-20), den Jesus gibt, heißt es in der revidierten Lutherbibel tatsächlich "auf". Der Taufbefehl wird bei der Taufe in der Regel auch verlesen, das "auf" ist vielleicht verwirrend. Aber die Verlesung des Textes dient der Vergewisserung: Warum machen wir das? Wenn Sie den Text bei der Taufe vortragen, begründen Sie inhaltlich den Taufakt. Wenn Sie an das Taufbecken treten, wechseln Sie die Rolle, hier stehen Sie stellvertretend und machen Gottes Gnadenhandeln für alle anwesenden Personen sichtbar.
Hoffentlich konnte ich Ihren helfen, ich wünsche Ihnen Gottes Segen für Ihren Dienst als Prädikantin, Ihr Henning Kiene