In Sachsen probt eine Handvoll Frommer den Aufstand. Sie wollen Bischof und Kirchenleitung nicht mehr als "geistliche Leitung" ihrer Landeskirche anerkennen. Was ist das überhaupt: "Geistliche Leitung"? Wo wird die praktisch und konkret? Ich dachte so etwas gäbe es nur bei den Katholiken?
Lieber „Laie“,
wenn einige Menschen in Sachsen Kirchenleitung und Bischof die „geistliche Leitung“ absprechen, so wollen sie damit deutlich machen, dass sie diesem Gremium bzw. dieser Person absprechen, ihren kirchenleitenden Aufgaben gerecht zu werden. Der Begriff der „geistlichen Leitung“ selbst kommt nicht in der Verfassung der Sächsischen Landeskirche vor. Hier heißt es zum Bischofsamt:
Quote:2. Der Landesbischof
§ 27
(1) Der Landesbischof ist der führende Geistliche der Landeskirche. Sein
Dienst ist, mit Gottes Wort die Landeskirche zu leiten. Er kann Hirtenbriefe
erlassen.
1.1.1 15 Kirchenverfassung
(2) Der Landesbischof achtet darauf, dass das Evangelium rein verkündigt und
die Sakramente einsetzungsgemäß gefeiert werden. Er ist zur Wortverkündigung
und Sakramentsverwaltung im ganzen Gebiet der Landeskirche berechtigt.
(3) Seine Aufgabe ist es, die Einheit der Landeskirche zu bewahren und zu
stärken. Der Landesbischof pflegt die Verbindung mit anderen Kirchen und
repräsentiert die Landeskirche in der Öffentlichkeit. Link zum gesamten Text
Zur Aufgabe der Kirchenleitung heißt es:
Quote:4. Die Kirchenleitung
§ 36
(1) Die Kirchenleitung hat die Aufgabe, die Landeskirche in gemeinsamer
Verantwortung von Landesbischof, Landessynode und Landeskirchenamt auf
der Grundlage der Kirchenverfassung, der Kirchengesetze sowie der Beschlüsse
der Landessynode zu leiten.
(2) Sie sorgt dafür, dass der Auftrag der Kirche in allen Bereichen der Landeskirche
evangeliumsgemäß ausgeübt und erfüllt wird.
(3) Sie fördert die diakonische, missionarische und ökumenische Arbeit und
nimmt Verantwortung für den Dienst der Kirche in der Öffentlichkeit wahr.
(4) Sie vertritt die Landeskirche nach außen durch ihren Vorsitzenden, soweit
diese Vertretung nicht dem Landeskirchenamt obliegt.
(5) Sie erlässt Kundgebungen.
Geistliche Leitung meint keine Leitung im Sinne einer priesterlichen Autorität. Vielmehr wird der Begriff häufig verwendet, wenn man in kirchenleitenden Gremien lieber über „Das Eigentliche“, also die christlichen Inhalte entscheiden möchte, als beispielsweise über Haushaltspläne zu diskutieren. Hierzu gibt es einen kleinen Artikel von Jens Voß (Mitglied des Pastoralpsychologischen Instituts im Norden e.V.), in dem er schreibt: „Leitung in der Kirche ist per se geistlich, indem sie die institutionellen Rahmenbedingungen für die Erfüllung der primären Aufgabe der Kirche gewährleistet.“ Link zum ganzen Artikel
Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig weiter helfen und grüße herzlich!
Frank Muchlinsky