Wir möchten bei unserem Traugottesdienst von einer Hochzeitssängerin einzelne Popsongs vortragen lassen, die keine Kirchenlieder sind. Unsere Kirchenmusikerin lehnt Popmusik im Gottesdienst ohne geistigen Inhalt grundsätzlich mit Hinweis auf das Kirchenrecht ab.
Verbietet der Grundsatz „Kirchenmusik ist Verkündigung des Evangeliums und Lob Gottes in seiner Schöpfung mit den Mitteln der Musik „ Popmusik im Gottesdienst oder ist das eine Auslegung unserer Kirchenmusikerin?
Lieber Matthias,
es gibt keine kirchenrechtlichen Bestimmungen, die „weltliche Musik“ in Kirchen generell verbieten. Andererseits gibt es auch keine Bestimmung, die es einer Kirchengemeinde vorschreibt, Popmusik in ihren Gottesdiensten zu spielen. Ihre Kirchenmusikerin hat Recht, wenn sie sagt, dass Musik im Gottesdienst zur Verkündigung gehört. Wenn die Kirchengemeinde, in der Sie sich trauen lassen möchten, daraus generell ableitet, dass nur geistliche Musik während eines Traugottesdienstes erklingen darf, kann sie das durchaus tun.
Bemerkenswert an Ihrer Frage erscheint mir, dass Sie Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer nicht erwähnen. Haben Sie sich über die musikalische Gestaltung des Traugottesdienstes nur mit der Organistin oder Kantorin unterhalten? Wenn das so sein sollte, sprechen Sie doch bitte das Thema noch einmal gegenüber Ihrer Pfarrerin bzw. Ihrem Pfarrer an. Vielleicht ist es möglich, einen Kompromiss zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Muchlinsky