Kuchen beim Gemeindefest

Pusteblume

Unsere Gemeinde verfügt über eine neue, zugelassene und vom Gesundheitsamt abgenommene Küche.
Für unser jährliches Gemeindefest werden jedoch in Privathaushalten, diverse Kuchen und Torten für ungefähr 600 Besucher gebacken. Dieses Jahr von den Kindergarteneltern. Der Erlös kommt dem Kindergarten zugute.
Diese private Backerei ohne Bäcker zu sein, kenne ich eigentlich nur von kleineren Vereinen. Diese Personen müssen sich jedoch jährlich einem Gesundheitstest des Gesundheitsamtes unterziehen. Da klärt jedoch noch lange nicht, ob die Zutaten ok sind, ob die Eier frisch sind und das Haltbarkeitsdatum von Butter, Nüsse etc... bereits abgelaufen sind. Außerdem ist der Hygienezustand der Privatküche unbekannt.

Was passiert eigentlich, wenn eine Salmonellenerkrankung auftritt?
Wer bezahlt den Schaden?
Die Nichtbäcker oder die Kirchengemeinde? Oder das Gesundheitsamt?

Pusteblume

Liebe Pusteblume,

ich habe die Frage an die Abteilung für Rechtsfragen in der EKD weitergeleitet. Herr Dr. Eibach war so freundlich zu antworten.

Dr. Gerhard Eibach wrote: Für nicht-kommerzielle Veranstaltungen, wie kirchliche Gemeindefeste sind andere Maßstäbe zugrundezulegen als dies bei kommerziellen Anlässen der Fall ist. Ich denke, dass auch in der Vergangenheit hier von der Gemeinde achtsam mit dem Zubereiten von zum Verzehr gedachten Dingen umgegangen wurde. Eine besondere “Beobachtung“ und „Überwachung“ dieses Sachverhaltes wird zwar angezeigt sein und wohl auch eingehalten, aber es sind hier keine allzu strengen Anforderungen aufzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Muchlinsky

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