Mit Erstaunen habe ich erlebt, dass ein unmündiges Kind evangelisch getauft wurde, jedoch die Eltern keine Mitglieder in der Evangelischen Kirche sind. Die beiden Paten sind katholisch. Wie ist das kirchenrechtlich zu beurteilen?
Lieber Herr Steinbrecher,
ich kann ihr Erstaunen durchaus nachvollziehen. Wenn man unsere kirchenrechtlichen Vorschriften anschaut, ist das, was Sie erlebt haben, eigentlich nicht vorgesehen.
Nun kann ich nicht genau beurteilen, welche Gründe die Kollegin beziehungsweise den Kollegen vor Ort bewogen haben, das Kind trotzdem zu taufen, aber ich nehme an, dass es die beste Lösung war. Es gibt gute Gründe dafür, dass ein Kind, das in einer evangelischen Kirche getauft wird, auch evangelische Patinnen oder Paten bekommt, wenn schon die Eltern nicht für eine evangelische Erziehung sorgen können, weil sie selbst nicht evangelisch sind. Trotzdem sind die Zeiten, in denen die Kirche diese Regelung ohne Ausnahmen durchsetzen konnte, vorbei. In vielen Gegenden Deutschlands kann man nicht mehr davon ausgehen, dass Eltern in jedem Fall evangelische Patinnen oder Paten benennen können.
Darum sollten die Landeskirchen dringend über ihre Regelungen nachdenken und sie entsprechend anpassen. Das geschieht bereits vielerorts. Bis zu geeigneten Neuregelungen sollte meines Erachtens gelten: Lieber taufen als es zu lassen.
Herzliche Grüße
Frank Muchlinsky