Sehr geehrter Herr Muchlinsky,
meine Freundin ist ein Glied im Kirchengemeinderat. Auf meine Frage hin, hat sie mir erklärt, dass "ACK" "Anerkannte christliche Kirchen" bedeutet und nicht "Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen", so wie ich bisher der Meinung war. Was stimmt jetzt eigentlich? Sind die ACK-Kirchen tatsächlich "anerkannte" christliche Kirchen? Falls die Antwort "JA" lautet, welches Prozedere führt zur "Anerkennung"? Im Voraus schon vielen Dank für die Beantwortung.
Lieber Gast,
ACK heißt ausgeschrieben und in voller Länge: „Arbeitsgemeinschaft der Christlichen Kirchen in Deutschland“.
Wie mag es zu der Idee mit den „anerkannten Christlichen Kirchen“ gekommen sein? Ich könnte mir vorstellen, dass hier die Tatsache eine Rolle spielt, dass nicht alle Gemeinschaften, die sich „Kirche“ oder „christlich“ nennen, in die ACK aufgenommen werden. Die Satzuing der ACK sieht für die Aufnahme Folgendes vor:
Quote:
§ 5 Mitgliedschaft
…
5.2 Die Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft ist von der Leitung einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft schriftlich zu beantragen. Für die Aufnahme neuer Mitglieder ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Die Mitglieder erkennen die Satzung an.
Insofern kann man davon sprechen, dass die Kirche, die der ACK beitritt in der Tat von den anderen Mitgliedern „anerkannt“ wird.
Hier der Link zur Homepage der ACK.
Ich grüße herzlich!
Frank Muchlinsky