Ruth Kimpel
Können Angestellte der Kirchengemeinde (z.B.: Küsterinnen (Entlohnung auf 450,00 Euro-Basis) in den Kirchenvorstand gewählt werden ?
Liebe Frau Kimpel, das ist in den verschiedenen Landeskirchen eigens geregelt Fragen Sie bitte deshalb wegen Ihres Falles bei Ihrer Landeskirche nach.
Für meine württembergische Landeskirche gilt nach § 11, Abs. 4. dass lediglich Hauptberufliche bei der Kirchengemeinde nicht in den Kirchengemeinderat gewählt werden können. Das ist aber z.B. in Kurhessen-Waldeck wieder ganz anders.
Gottes Segen im Neuen Jahr,
herzlich,
Ihre Sabine Löw