Ist die evangelische Kirche ein eingetragener Verein oder nicht?
Lieber Herr Hauk,
der Ortsvorsteher meiner letzten Gemeinde hat mich immer gerne als Pfarrerin als "Vorsitzende des größten Vereins am Ort" bezeichnet. Da musste ich ihm immer widersprechen - aus geistlichen Gründen, aber auch rein formal:
Denn die evangelischen Landeskirchen sind keine eingetragenen Vereine, sondern: Körperschaften des öffentichen Rechts.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird insbesondere in allgemeinen Angelegenheiten durch den Präsidenten des Kirchenamtes der EKD, Herrn Dr. Hans-Ulrich Anke, vertreten.
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende Organisation, die ihre Rechtssubjektivität nicht der Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt verdankt. Es wird zwischen Gebietskörperschaften (Kommunen) und Personalkörperschaften unterschieden. Näheres dazu
Viele Grüße,
Sabine Löw