Sehr geehrte Frau Keller,
mein Partner und ich wollen Taufpaten werden. Ich bin in der ev. Kirche, mein Partner allerdings nicht mehr. Anfangs dachten wir, das wäre kein Problem, dann werde ich eben Pate und er Zeuge, aber laut unserem Gemeindepfarrer kann nur derjenige Zeuge werden, der auch einer christl. Gruppierung angehört. Ist das so korrekt ? Vielen Dank.
Liebe Lisa-Marie,
es ist so, dass Taufpate/Taufpatin nur werden kann, wer getauft ist und einer christlichen Gemeinschaft angehört, die Mitglied der ACK (Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen) ist. Mindestens eine Taufpatin/ein Taufpate muss dabei evangelisch sein.
Das Amt einer Taufzeugin/eines Taufzeugen gibt es in der evangelischen Kirche nicht, denn jeder, der bei der Taufe anwesend ist, ist auch Zeuge der Taufe. Nun kann ich Ihren Wunsch verstehen, als Paar die Patenschaft zu übernehmen, kirchenrechtlich ist das allerdings nicht möglich. Für die Taufe reicht aber auch eine Taufpatin/ein Taufpate aus. Das heißt ja nicht, dass Sie sich nicht als Paar um den Täufling kümmern können.
Herzliche Grüße
Stefanie Keller