Sehr geehrter Herr Muchlinsky,
mein Verlobter und ich möchten nächstes Jahr heiraten und wenn möglich, würde ich mich gerne von meinem ehemaligen Gemeindepfarrer trauen lassen, der mich bereits konfirmiert hat und als Seelsorger für uns da war, als mein Vater Jahren tödlich verunglück ist. Leider ist Pfarrer Gerhard Bergius seit ein paar Jahren in Rente. Bevor ich daher den Kontakt zu meinem ehemaligen Pfarrer aufnehme wüsste ich gerne, ob ich erst irgendwo nachfragen bzw. eine Genehmigung einholen muss, dass er die Trauung durchführen darf, oder ob ich das dann nur mit meinem Pfarrer des aktuellen Wohnortes abklären muss.
Vielen Dank schon mal, bin gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie
Liebe Melanie,
zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zur Verlobung! Ihr ehemaliger Gemeindepfarrer wird Pfarrer bleiben, solange er lebt. Das heißt, er darf auch so lange Trauungen durchführen, wie es seine Kräfte erlauben. Sie können sich also getrost an Ihre derzeitige Gemeinde wenden und dort die Formalitäten klären. Und wenn der Kollege Bergius mag, dann steht Ihrer Trauung unter seiner Leitung nichts im Wege. Viel Freude bei der Planung!
Herzlichen Gruß,
Frank Muchlinsky