Sehr geehrter Herr Muchlinsky,
mein Sohn ist ab September Konfirmand. Da wir schon am 22.4. Konfirmation haben, ist es schwierig die vorgegebenen 28 Mal Gottesdienstbesuch zu erfüllen.
Ist es im Kirchenrecht möglich, dass mein Sohn von der Konfirmation ausgeschlossen werden kann, wenn die 28 x nicht erreicht werden?
Mit freundlichen Grüßen
D.Barth
Liebe Frau Barth,
wie oft ein Konfirmand während des Konfirmationsunterrichts einen Gottesdienst besuchen soll, legt eine Kirchengemeinde selbst fest. Die Konsequenzen liegen ebenso im Ermessen der Gemeinde, beziehungsweise der Pfarrerin/des Pfarrers vor Ort. Das kann in Extremfällen dazu führen, dass einem Konfirmanden die Konfirmation verweigert wird. Mich wundert, dass nur so wenig Zeit für die Gottesdienstbesuche ist. Normalerweise dauert der Konfirmandenunterricht mindestens zwei Jahre.
Am besten wird es sein, wenn Sie mit der Pfarrerin/dem Pfarrer Ihrer Gemeinde persönlich sprechen.
Mit herzlichem Gruß
Frank Muchlinsky