Neue Perikopenordnung

Patrick M.
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Sehr geehrter Herr Muchlinsky,

mit der neuen Perikopenordnung wird es auch Änderungen im Kirchenjahr geben. Dies betrifft vor allem die Zeit nach Epiphanias und vor der Passionszeit. Dadurch soll der Tag der Darstellung im Tempel (2.2.) immer in die erweiterte Weihnachtszeit fallen. Nach der neuen Zählung im Kirchenjahr gibt es den 1.,2.,3. und letzten Sonntag nach Epiphanias sowie 5 Sonntage vor der Passionszeit, von denen nur Estomihi immer begangen wird. Meine Frage betrifft den seltenen Fall, dass Ostern auf den 22. oder 23. März fällt, dann müssten nach den Regeln 12 Sonntage gefeiert werden, aber es stehen nur 76 bzw. 77 Tage zur Verfügung. Welcher Sonntag entfällt dann in diesem Fall?
Mit herzlichem Gruß
Patrick M.

Sehr geehrter Patrick,

Sie haben richtig bemerkt, dass es mit der neuen Perikopenordnung, die am 1. Advent 2018 in Kraft tritt, vor allem Veränderungen in der Weihnachts- und Osterzeit geben wird. Der Tag der Darstellung im Tempel, auch Lichtmess oder letzter Sonntag nach Epiphanias genannt, wird damit Teil des Weihnachtsfestkreises sein. Zuvor waren es fünf Sonntage nach Epiphanias und zusätzlich der letzte Sonntag nach Epiphanias, während es in der neuen Ordnung nur noch drei plus den letzten Sonntag nach Epiphanias sind. Daraufhin folgt die Vorpassionszeit mit fünf Sonntagen (fünfter und vierter Sonntag vor der Passionszeit, sowie die bekannten Sonntage Septuagesimä, Sexagesimä und Estomihi) bis dann nach Aschermittwoch die 40-tägige Fasten- bzw. Passionszeit (mit sechs Sonntagen) beginnt. Insgesamt sind es also von Epiphanias bis einschließlich Palmsonntag und dem Beginn der Karwoche 15 Sonntage und damit 105 Tage. Nicht ganz nachvollziehen kann ich Ihre Rechnung mit 12 Sonntagen und 76 bzw. 77 Tagen.

Nun zu Ihrer konkreten Frage. Der Agende für evangelisch-lutherische Gemeinden kann man entnehmen, dass der von Ihnen beschriebene Fall zuletzt 1818 (22.3.), 1845 (23.3.), 1913 (23.3.) und 2008 (23.3.) eingetreten ist und das nächste Mal im Jahr 2160 (23.3.) oder 2285 (22.3.) passieren wird. Das können Sie auch mit der Gauß’schen Osterfestberechnungsformel berechnen. Das frühste Osterfest, dass wir in „naher“ Zukunft feiern werden, wird in den Jahren 2035 und 2046 am 25. März sein. Ob es 2160 oder 2285 die 2018 eingeführte Perikopenordnung noch geben wird, wage ich zu bezweifeln. Deshalb wird es, denke ich, für diesen Fall keine Regelung geben. Nichtsdestotrotz trägt die VELKD die Herausgeberschaft der neuen Perikopenordnung und wäre in einem Streitfall oder Problemfall für die Lösung und eine Festlegung zuständig.  

Ich hoffe ich konnte Ihre Frage beantworten und bin gespannt auf die Einführung der neuen Perikopenordnung zum 1. Advent 2018.

Pia Heu

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