Taufe - wer kann ein Patentamt übernehmen?

Anna

Guten Tag, wir haben ein kleines Problem. Als ich schwanger war, haben wir uns natürlich Gedanken gemacht, wer als Taufpatin in Frage kommt und diese Personen gefragt, aber nicht wirklich nach der Konfession und ob sie getauft etc. sind. Alle sind gläubige Menschen. Jetzt hat sich jedoch ausgestellt, dass zwei von dreien katholisch sind (gehören der Kirche an und sind auch gefirmt) und die Dritte ist zwar sehr gläubig und besucht jeden Sonntag den evangelischen Gottesdienst, ist jedoch weder getauft noch konfirmiert. Sie hat sich am meisten auf das Amt gefreut und ich dachte, sie wäre Kirchenmitglied getauft und konfirmiert und alles wäre ganz großartig. Wir haben bis August auch noch Zeit bis zur Taufe. Frage meinerseits ist jetzt. Können die beiden Katholiken Paten im evangelischen Sinne werden und was passiert mit der Dritten und wie kann ich ihr das am besten sagen , wenn sie eben doch keine Taufpatin werden kann? Kann man sie anderweitig in den Gottesdienst so einbinden , dass sie es vielleicht gar nicht mal so arg merkt oder nicht so traurig ist? Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus. Viele Grüße Anna

Liebe Anna,

Taufe zu feiern ist ein wunderbares Fest, genießen Sie diese Vorbereitungen. Ich sehe aus meiner Perspektive - also aus der Ferne - keine unüberwindbaren Hindernisse. 

Es gibt leider keine eindeutige Antwort auf Ihre Frage. Grundsätzlich gilt: Römisch-katholische Christinnen und Christen können in der evangelischen Kirche ein Patenamt übernehmen. In vielen Regionen ist aber eine zusätzliche evangelische Patin oder ein zusätzlicher evangelischer Pate erforderlich. Personen, die nicht getauft und nicht konfirmiert sind, können natürlich kein Patenamt übernehmen. Aber: Viele Menschen, die sich der Kirche sowieso nahe fühlen und Gottesdienste besuchen, nehmen die Taufe ihres Patenkindes zum Anlass und werden selbst Mitglied in der Kirche. Warum also nicht so:  Zuerst wird die Patin getauft und übernimmt dann - frisch getauft - das Patenamt für ihr erstes Patenkind. Beide könnten durch den selben Tauftag lebenslang verbunden sein. 

Die Zeit bis August wird reichen, dieses Thema mit Ihrer Wunschpatin, die noch kein Kirchenmitglied ist aber den Gottesdienst besucht, zu klären. 

Ich rate Ihnen, mit nach dem Gespräch mit der Freundin, die gerne Patin sein möchte, mit Ihrer Gemeindepastorin oder ihrem Gemeindepastoren diese Themen zu sprechen um einmal zu prüfen, welche Regeln in Ihrer Landeskirche und Ihrer Kirchengemeinde gelten. Vielleicht ist alles ganz einfach und wenn nicht, dann müsste man neue Ideen sammeln. 

Viel Freude an all dem, was Sie für die Vorbereitung dieser wichtigen Taufe tun werden,

Ihr Henning Kiene 

 

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