Fragen zum Kirchenaustritt

Adrian Supriady

Sehr geehrter Herr Muchlinsky,
Ich bin ein Gläubiger und in einer christlichen Familie groß geworden. Ich gehe seit paar Jahren regelmäßig in eine freie evangelische Gemeinde. Da ich meiner Gemeinde meinen Zehnten geben möchte, bin ich aus der Kirche ausgetreten. Ich komme aus Indonesien und dort haben wir keine Kirchensteuer. Ich habe im Internet über die Nachteile von Kirchenaustritt gelesen und möchte Sie fragen, ob sie stimmen.
Zum einen, wenn man aus der Kirche ausgetreten ist, kann man nicht mehr in der Kirche heiraten, wenn meine Partnerin auch ein Mitglied von der Freien evangelischen Kirche ist, also auch aus der Kirche ausgetreten.
Zum anderen, ob meine Kinder später keine Taufbescheinigung bekommen können, sowie ob sich meine Kinder in eine christliche Kindertagesstätte oder Schule nicht einschreiben können.
Meine letzte Frage, ich habe vor, eine deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Werde ich später Schwierigkeiten bekommen, wenn ich jetzt aus der Kirche ausgetreten bin?
Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Eine gesegnete Woche wünsche ich Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Adrian Supriady

Lieber Herr Supriady,

da Sie Mitglied einer Freien evangelischen Kirche sind, zahlen Sie anstelle von Kirchensteuern Ihren Beitrag direkt an Ihre Kirchengemeinde. Wichtig ist vor allem anderen, dass Sie immer noch ein Kirchenmitglied sind, nur eben in einer Freikirche. Dort können Sie heiraten und genießen sämtliche Rechte wie alle anderen Kirchenmitglieder. Sie sind nur eben kein Mitglied einer Landskirche. Aber daraus sollten Ihnen keine Nachteile entstehen.

Herzliche Grüße

Frank Muchlinsky

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