Guten Tag, soweit ich weiß gibt es in Deutschland eine "hinkende Trennung", was bedeutet dass Kirche und Staat in der Zielsetzung keinen Einfluss aufeinander haben, aber wäre theoretisch eine reine Staatsfinanzierung der Kirche in Deutschland erlaubt?
Vielen Dank im Voraus.
Lieber Samuel,
um Ihre Frage zu beantworten ist die Prüfung der entsprechenden Rechtsnorm nötig. Eine sehr gute, ausführliche, aber gleichzeitig auch recht kompakte Darstellung, finden Sie in einem Vortrag von Hr. Schnabel.
Die Kirchen haben Körperschaftsstatus (Körperschaften öffentlichen Rechts) in Deutschland. In Art. 137 WRV heißt es zudem:
Art. 137 (1) Es besteht keine Staatskirche.
Eine reine Finanzierung der Kirche - Was genau schließen Sie ein, wenn Sie "rein" schreiben? - durch staatliche Mittel ist damit nicht denkbar.
Lesen Sie gern den oben empfohlenen Vortrag von Hr. Schnabel. Er gibt gut Auskunft, auch über die hinkenden Trennung von Staat und Kirche. Vor allem der Abschnitt zu "Fallbeispiel 1: Deutschland" dürfte für Sie interessant sein.
Viele Grüße
Pia Heu