Hallo Frau Scholl,
ich war schon verheiratet, aber noch nie kirchlich, da ich nicht den Wunsch dazu verspürte. Damas war das eher eine zweckmäßige Ehe, auch der Kinder wegen. Jetzt habe ich einen Witwer kennengelernt. Er war schon kirchlich getraut, bis der Tod ihn schied. Bei mir ist das etwas anders. Darf ich kirchlich mit ihm heiraten, da er Witwer ist und ich noch nicht kirchlich geheiratet habe? Wir sind beide katholisch. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria
Liebe Maria,
wie schön, dass Ihr Partner und Sie einander kennengelernt haben und dass Sie sich vorstellen können Ihr weiteres Leben miteinander zu teilen. In der Tat wird in der katholischen Kirche die Einzigkeit der Ehe als ein hohes Gut betrachtet. Ist sie einmal geschlossen, gilt sie als unauflöslich. Allerdings ist es problemlos möglich nach dem Tod des Ehepartners oder der –partnerin neu zu heiraten. Als Witwer gilt ihr Partner als unverheiratet und so spricht nichts dagegen, dass Sie miteinander den Ehebund eingehen.
Für Ihre gemeinsame Zukunft wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute und eine segensreiche gemeinsame Zeit.
Herzlich
Katharina Scholl