Darf ich meinen Cousin kirchlich heiraten?

Leila
Kinga Cichewicz / Unsplash
Ein Paar sitzt am Wasser.

Hallo, ich hoffe meine Frage wirkt nicht allzu chaotisch - die Beantwortung ist mir sehr wichtig.
Ich muss etwas ausholen. Ich bin 38, ich habe sehr früh katholisch geheiratet, leider hielt die ehe nicht lang,
Ich habe einige Jahre später standesamtlich erneut geheiratet, leider wurde auch diese Ehe geschieden.
Ich bin nun seit ca. 3 Jahren mit meinem Cousin 1. Grades in einer festen Partnerschaft. Wir sind beide sehr gläubig (geworden). Ich werde in naher Zukunft den evangelischen Glauben annehmen. Da wir nicht dauerhaft in wilder Ehe leben möchten, stellt sich die Frage: Können wir als Cousin und Cousine in der evangelischen Kirche heiraten? Was steht dazu in der Bibel? Vielen, vielen Dank für Ihre Zeit und die Mühe, die Sie sich machen

Liebe Leila,

Ihre Frage ist gar nicht so chaotisch. Es ist nur so, dass die Liebe wischen Cousine und Cousin nicht von allen Seiten gleich eingeschätzt wird. Aber das wissen Sie selbst sicherlich am besten. Sie fragen, nach der Bibel, darum will ich gern mit der beginnen: Wer aufmerksam liest, wird feststellen, dass es hier kein Verbot gibt. Abraham setzt sich sogar vehement dafür ein, dass sein Sohn Isaak eine Frau aus der eigenen Verwandtschaft heiraten soll. Und tatsächlich heiratet der auch seine Cousine 1. Grades, Rebekka. Gott erhebt dagegen keinerlei Einwände (1. Mose 24). Selbst im 3. Buch Mose, wo geregelt wird, wer mit wem im Volk Israel Sex haben darf, steht kein Verbot dafür. (3. Mose 18)

Die gegenwärtige rechtliche Lage in Deutschland ist ebenso deutlich: Es ist laut § 1307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erlaubt. Lediglich wischen Verwandten, die in direkter Linie voneinander abstammen und zwischen Geschwistern (selbst wenn man unterschiedliche Väter oder unterschiedliche Mütter hat) ist verboten.

Die katholische Kirche erklärt eine Ehe wischen Verwandten  ebenfalls eine Trauung von Cousin und Cousine. "Eine Eheschließung darf niemals gestattet werden, wenn ein Zweifel darüber besteht, ob die Partner in irgendeinem Grad der geraden oder im zweiten Grad der Seitenlinie blutsverwandt sind. " (Can. 1091 §4 des Codex Iuris Canonici).

Die evangelische Kirche folgt in der Frage der Eheschließung grundsätzlich dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Das bedeutet, was vom Gesetz her erlaubt ist, sollte auch für die kirchliche Trauung in einer evangelischen Kirche gelten. Allerding muss ich darauf hinweisen, dass das ja zum Beispiel auch für gleichgeschlechtliche Paare immer noch nicht in jeder Landeskirche gilt. Es könnte also sein, dass Sie in Ihrem Fall auch auf Vorbehalte stoßen. Ich rate Ihnen also unbedingt, dass Sie sich vertrauensvoll an Ihre Pfarrerin beziehungsweise Ihren Pfarrer wenden.

Herzliche Grüße und alles Gute!

Frank Muchlinsky

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