Patenschaft niederlegen?

Kerstin Kehrer

Hallo, ich war heute im Dekanat bei unseren Dekan und wollte mich als Patin streichen lassen, aber bekam die Antwort, dass es nicht geht. Können Sie mir da was darüber sagen?

Liebe Frau Kehrer,

es gibt in Deutschland keine einheitliche Regelung zu dieser Frage. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) schreibt dazu: "Auf eigenen Wunsch ist in einigen Landeskirchen die Entbindung vom Patenamt aus vertretbaren Gründen möglich. Bei einem Kirchenaustritt ruht das Amt. Das kann auch im Taufregister vermerkt werden. Am besten klären Sie Ihr Anliegen im Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer." (Fragen zur Taufe)

Wenn Sie Ihr Patenamt nicht mehr ausüben möchten, können sie es einfach ruhen lassen. Ich kenne Ihre Situation nicht, aber ich gehe davon aus, dass Sie Ihren Entschluss den Eltern des Patenkindes mitgeteilt haben. Das ist meines Erachtens der wichtigste Schritt.

Herzliche Grüße

Frank Muchlinsky

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