Pflicht- und andere Kollekten

Gast

Hallo Herr Muchlinsky,

Beinhalten die Kollektenpläne in der Gemeinde nur "Empfehlungen" wo die Kollekte hingehen soll, oder gibt es auch landeskirchlich, feststehende Kollekten. Wenn ja, welche feststehenden Kollekten sind das im Zeitrahmen eines Jahres? Müssen dann die restlichen Kollekteneinnahmen für die "eigene Gemeinde" verwendet werden oder entscheidet der KGR individuell oder entscheiden zwischenzeitlich die Gruppen und Kreise?
 

Lieber Gast,

die Kollektenpläne werden in den Landeskirchen unterschiedlich erstellt, aber doch ähnlich. Ich stelle Ihnen das einmal anhand des Kollektenplans 2011 der Nordelbischen Landeskirche (NEK) vor:

Die Landeskirche stellt einen Kollektenplan auf, in dem verschiedene Kollektenzwecke für bestimmte Sonntage vorgegeben werden; an anderen Sonntagen können die Gemeinden frei über den Kollektenzweck entscheiden.
Bei den Pflichtkollekten kommt die Struktur der Landeskirche zum tragen:

  • Es gibt Kollekten für Projekte des Kirchenkreises (2011 in Nordelbien sechs mal)
  • Dazu Pflichtkollekten für die Sprengel (2011 ebenfalls sechsmal)
  • 13 Pflichtkollekten gehen 2011 an Projekte der Landeskirche
  • Die NEK ist Mitglied sowohl der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Vereinigten Evangelisch Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). Darum gehen 2011 je zwei Kollekten an die EKD und an die VELKD. (Die EKD gibt hier übrigens Empfehlungen, keine Verpflichtung.)

Der Zweck der einzelnen Pflichtkollekten wird in den jeweiligen Synoden entschieden. Über den Zweck der freien Kollekten entscheidet der Kirchenvorstand. So bestimmt die NEK darüber, dass zu Erntedank, am 1. Advent und zu Heilig Abend die Spenden aller Gemeinden an BROT für die Welt gehen.

Da die Kassen in den Gemeinden leerer sind als früher, sind viele Gemeinden dazu übergegangen, in einem Gottesdienst nicht nur eine, sondern zwei, in manchen Fällen sogar drei Kollekten einzusammeln. Das kann z.B. bedeuten: Eine Kollekte wird während des Gottesdienstes eingesammelt und ist für den Kollektenzweck laut Kollektenplan bestimmt. Am Ausgang steht noch eine Person und sammelt für gemeindespezifische Diakonie-Projekte, und es steht noch ein Kasten in der Kirche, in dem für die gemeindliche Arbeit gesammelt wird. Nur darf nicht „in einem Klingelbeutel“ gesammelt werden und später geteilt.

Wichtig: Für die Sonntage, an denen die Kirchengemeinde frei entscheiden kann, was durch die Kollekte unterstützt wird, gibt es eine Liste von Spendenprojekten, die den Gemeinden ans Herz gelegt wird. So soll verhindert werden, dass an diesen Sonntagen immer nur für die eigene Gemeinde gesammelt wird. Die Kirchenleitung der NEK bittet ihre Gemeinden darum „mindestens die Hälfte der zu beschließenden Kollekten den im Kollektenplaner vorgestellten Empfangenden zukommen zu lassen.“

Sie, lieber Gast, können den Kollektenplan für Ihre Landeskirche leicht im Internet finden und dort schauen, wie bei Ihnen geplant wird. Google-Suchbegriffe: „Kollektenplan“ und der Name Ihrer Landeskirche. Das sollte gut klappen.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Muchlinsky

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