Sehr geehrter Herr Muchlinsky,
ich befinde mich im Studium der ev. Theologie und möchte gerne bereits vor meiner Ordination das Collarhemd tragen. Kann ich das machen, oder habe ich irgendwelche kirchenrechtlichen ggf. strafrechtlichen Konsequenzen nach §132a StGB zu befürchten? Erfülle ich, da ich nicht ordiniert bin, damit den Sachverhalt der Amtsvortäuschung, oder kann ich mich auch in der Öffentlichkeit zu meiner zukünftigen pastoralen Tätigkeit bekennen?
Lieber Herr Schmidt,
ich kann verstehen, dass Sie Ihren Glauben gern öffentlich bekennen möchten. Selbst, dass Sie gern zeigen möchten, was Sie studieren, kann ich nachvollziehen. Aber ich möchte Ihnen dennoch ganz abseits von Gesetzesvorschriften antworten.
Das Kollar ist ein eindeutiges Zeichen von Geistlichen. In der Regel wird es von römisch-katholischen Geistlichen getragen, allerdings bedienen sich Geistliche vieler Konfessionen dieses Hemdes, wenn sie auch im Alltag als Pfarrer erkannt werden wollen. Wenn Sie als Student ein solches Hemd tragen, würden Sie sich also in der Tat etwas anmaßen, was Ihnen (noch) nicht zusteht. Andererseits ist das Collar keine Amtskleidung wie der Talar. Sie würden sich also im Grunde genommen lediglich als Kleriker verkleiden, wenn sie ein Collarhemd anzögen.
Ich würde Ihnen davon allerdings dringend abraten. Wie gesagt, es ist eine Anmaßung. Wer ein Collarhemd trägt, ist in der Regel ein fertig ausgebildeter und von den Kirchen anerkannter Seelsorger und Prediger. Machen Sie sich lieber ein T-Shirt mit der Aufschrift "Theologiestudent", oder auch etwas Witzigerem. Machen Sie es wie im Advent: Warten Sie ab!
Mit freundlichen Grüßen
Frank Muchlinsky