Hallo nach BS,
es geht um die Beerdigung eines Freundes, der nicht mehr in der Kirche war... allerdings seine Frau und seine Kinder.
Kann unserer Pfarrer trotzdem eine kirchliche Beerdigung abhalten?
Schaffen wir damit einen Präzedenzfall...wer entscheidet? Allein der Pfarrer oder auch der Kirchenvorstand...?
Liebe Miriam,
danke für die schwierige Frage! Es tut mir Leid, dass ihr Freund verstorben ist und Sie sich so diese Frage stellen müssen.
Je nach Landeskirche, Gemeinde und Pfarrperson kann es da ganz unterschiedliche Regelungen geben. Es gibt Gemeinden, in denen auf Wunsch auch Menschen kirchlich bestattet werden können, die nicht mehr zu einer christlichen Gemeinde gehören. Das geschieht dann aufgrund einer seelsorgerlichen Entscheidung der Pfarrperson.
Oft ist es aber so, dass die Person ausdrücklich nicht kirchlich bestattet werden wollte, dann würde man sich über den Wunsch des Verstorbenen hinwegsetzen. Dieser geht auf jeden Fall vor. Deswegen muss immer ganz genau abgewogen werden, was zu tun ist.
Manchmal ist auch ein Kompromiss möglich im Gespräch mit der Familie. Genaueres schreibt mein Kollege Frank Muchlinsky bei dieser Frage.
Ich wünsche Ihnen alles Gute,
Gottes Trost und Beistand in Ihrer Trauer,
bleiben Sie behütet.
Johanna Klee
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