Ich habe eine Frage zum evangelischen Kanzelrecht. Das Kanzelrecht bedeutet für einen evangelischen Pfarrer, dass er allein verantwortlich für den Inhalt von Predigt und Liturgie ist, dass also der Kirchenvorstand nicht bestimmen kann, was er predigt und verkündigt. So weit, so gut! Seit neuestem stehen aber regelmäßig auch andere Leute auf der Kanzel und nicht der zuständige Ortspfarrer. Letzten Sonntag stand z. B. ein Inspektor von einer ev. Freikirche auf der Kanzel und hat unter anderem auch Geschichten von seinem eigenen Sohn erzählt, außerdem war der Ablauf ganz anders als sonst. Gilt das Kanzelrecht in einer ev. Kirchengemeinde auch für freikirchliche Inspektoren, Erzieherinnen die als freikirchliche Gemeindediakoninnen eingesetzt sind und sonstige Nicht Mitglieder und Nicht Theologen? Wer ist für den Inhalt verantwortlich? Der Gemeindepfarrer? Oder: Niemand? oder der gesamte Kirchenvorstand? Oder einzig und allein der freikirchliche Redner?
Lieber „Gast“,
wie so häufig gilt auch hier: Eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland gibt es nicht. Die Evangelische Kirche in Deutschland) EKD gibt in ihrer „Orientierungshilfe zu Verständnis und Praxis des Gottesdienstes“ an:
EKD, Der Gottesdienst wrote: In die Verantwortung der Kirchenvorstände fällt es zudem, Gottesdienste für besondere Gruppen (Familien- oder Jugendgottesdienste u. a.) oder zu besonderen Anlässen und an bestimmten Orten außerhalb der Kirche (Erntedankgottesdienste auf einem Bauernhof oder Gottesdienste bei Dorf- oder Stadtfesten u. a.) anzusetzen. Soll bei einem solchen Anlass die Predigt von einem Gast gehalten werden, entscheiden darüber der Gemeindepfarrer oder die Gemeindepfarrerin oder die Gemeindeleitung. Zum Recht zur Vergabe der Kanzel ("Kanzelrecht") gibt es in den Landeskirchen unterschiedliche Bestimmungen. Übereinstimmend gilt jedoch in allen Gliedkirchen der EKD, dass nur ordnungsgemäß dazu berufene Personen (Ordinierte/Beauftragte) das Recht zur öffentlichen Wortverkündigung in der Kirche haben.
Was also den freikirchlichen Inspektor angeht, so ist er durchaus ein Ordinierter. Er kann also durchaus in einer landeskirchlichen Gemeinde predigen, wenn er dazu aufgefordert wird. Nicht die Mitgliedschaft in der Landeskirche ist Voraussetzung, sondern die Ordination, also die Sendung in ein öffentliches Predigtamt. Das können nicht nur Pfarrerinnen sein, sondern in einigen Landeskirchen auch Diakone und Prädikantinnen. Auch die so genannten „Laien“ (also nicht ordinierte Kirchenmitglieder) können nach einer entsprechenden Ausbildung) als Lektorin oder Prädikant in evangelischen Kirchen predigen und den Gottesdienst leiten.
Wichtig ist auch der Hinweis aus der EKD-Schrift, dass es zum Recht der Vergabe der Kanzel unterschiedliche Bestimmungen in den verschiedenen Landeskirchen gibt. Ich kann Ihnen darum auch keine Auskunft darüber geben, wer genau in Ihrer Gemeinde das Recht hat, das Kanzelrecht zu vergeben. Verantwortlich für den Inhalt der Predigt ist der oder die Predigende selbst. Wer verantwortlich für die Einladung ist, müssten Sie vor Ort herausfinden.
Ich grüße Sie herzlich!
Frank Muchlinsky