Wozu verpflichten sich Religionslehrer?

Michaela Leitl

Sehr geehrter Herr Muchlinsky,

momentan studiere ich Wirtschaftspädagogik an der Uni München. Ab dem dritten Semester sollte man sich für ein weiteres Fach entscheiden, das heißt, man unterrichtet später neben den wirtschaftlichen Fächern auch ein anderes Schulfach. Ich überlege schon seit lange, was das richtige wäre und denke das evangelische Religionslehre mir durchaus zusagt. Leider höre ich dennoch immer wieder, dass evangelische Religionslehrer sich nicht scheiden lassen dürfen und dass sie verpflichtet sind ihre Kinder taufen zu lassen.
Obwohl ich keine Scheidung plane, will ich mir dennoch dieses Privileg nicht nehmen lassen und mir vorschreiben lassen wie und mit wem ich zusammen lebe. Wissen sie da genaueres, ob es wirklich solche Vorschriften gibt? Zweitens möchte ich meinen Kindern später nicht vorschreiben, was sie glauben.
Wissen sie, welche Vorschriften es bei evangelischen Religionslehrern gibt? Und kann es passieren, dass bei Nichteinhaltung man seine Vocatio/Lehrerlaubnis verliert?

Vielen Dank im Voraus

Michaela Leitl

Liebe Frau Leitl,

 

als evangelische Religionslehrerin haben Sie keine Konsequenzen zu fürchten, falls Sie sich jemals scheiden lassen sollten.

Was die Taufe Ihrer Kinder angeht, so sind Sie ebenfalls zu nichts verpflichtet, allerdings bedeutet eine Taufe ja nicht, dass Sie Ihre Kinder zu etwas zwingen. Zu dem Thema gibt es einen schönen kleinen Aufsatz von Ursula Ott, der Chefredakteurin von chrismon. Schauen Sie sich den doch mal an.

 

Herzliche Grüße!

Frank Muchlinsky

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