Im Rahmen unserer Serie "Was glaubt Ihr? evangelisch.de besucht Freikirchen" hat unsere Redakteurin Anne Kampf ein paar grundsätzliche Fragen zum Thema beanwortet.
Die anderen Fragen zur Serie finden Sie ebenfalls in unserem Fragen-Bereich.
Evangelische Kirchen, Bewegungen, Vereine, Werke und Gemeinden haben sich in Deutschland zu verschiedenen Dachverbänden zusammengeschlossen.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist der Zusammenschluss der 20 lutherischen, unierten und reformierten selbständigen Landeskirchen, die untereinander Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft pflegen.
Innerhalb der Landeskirchen gibt es als evangelikale Strömung die Landeskirchlichen Gemeinschaften, das sind organisatorisch selbständige Gruppen mit dem Status freier Werke, zusammengeschlossen im Evangelischen Gnadauer Gemeinschaftsverband.
Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) ist ein ökumenischer Zusammenschluss von zurzeit 17 Kirchen verschiedener Konfessionen, darunter die EKD und die römisch-katholische Kirche. Kriterium für die Mitgliedschaft in der ACK ist die so genannte Ökumenische Basisformel: "Der Ökumenische Rat ist eine Gemeinschaft von Kirchen, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Wenn eine evangelische Freikirche Mitglied in der ACK werden will, entscheidet darüber jeweils die Vollversammlung mit einstimmigem Votum. Manche bleiben aber auch gern Gastmitglied.
Der Evangelischen Allianz in Deutschland (EAD, gegründet 1866) ist ein loses Netzwerk überwiegend evangelikal orientierter Gemeinden, Werke und Einzelpersonen. Inhaltliches Kriterium für die Beteiligung ist die Bejahung der Glaubensbasis. Die lokal sehr unterschiedlich zusammengestellten Ortsallianzen bilden Verbindungen zwischen Christen aus Landeskirchen und Freikirchen und sind damit auf dem Weg, das Ziel der Evangelischen Allianz zu verwirklichen: die Einheit des Leibes Christi.
In der Vereinigung evangelischer Freikirchen (VEF) haben sich evangelische Freikirchen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Auch hier entscheiden alle Mitglieder über Mitgliedsanträge neuer Freikirchen, die der Präambel (§ 1 der Satzung) zustimmen müssen. Zweck der VEF ist es, die Beziehungen untereinander zu pflegen und nach außen mit einer Stimme zu sprechen.